3G in Bus und Bahn

Seit Mittwoch, 24. November, gilt – wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens – auch in Bus und Bahn die 3G-Regel. Hintergrund ist das geänderte Infektionsschutzgesetz, das 3G jetzt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht.

Fahrgäste, die Busse und Bahnen im VVS-Gebiet, sowie im RMV-Gebiet nutzen, müssen auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben einen der folgenden drei Nachweise haben:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen

Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also 5 Jahre alt oder jünger sind), sowie Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus weisen wir Sie auf die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske hin. 

Weitere Informationen zur Region Stuttgart (VVS):
http://www.vvs.de/3g/

Weitere Informationen zur Region Darmstadt-Dieburg (RMV):
https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/rmv-aktuell/coronavirus